Streit über StVo-Formfehler

Die Art der Strafen in der im April diesen Jahres in Kraft getretenen Straßenverkehrsordnung waren umstritten. Jetzt haben Experten Formfehler gefunden, weshalb der ADAC von der Unwirksamkeit der Fahrverbotsregeln spricht.

Laut Experten enthält der Gesetzestext der umstrittenen und im April 2020 in Kraft getretenen Straßenverkehrsordnung (StVO) Formfehler. Das könnte mit sich bringen, dass Fahrverbotsregeln, die im Zusammenhang mit der neuen StVO stehen, unwirksam sind.

Zu dieser Einschätzung kommt beispielsweise der ADAC.  „Die Nichtigkeit aufgrund der Verletzung des Zitiergebotes betreffen nach unserer Einschätzung alle Änderungen des Bußgeldkataloges vom 28. April 2020“, so ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand.

Blick auf die neue StVo

Ein kurzer Blick auf die neue StVo zeigt, dass die Folgen für Autofahrer erheblich sind. So soll es nicht nur höhere Bußgelder geben, sondern auch bereits bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen Fahrverbote. Die neue StVO war am 28. April 2020 in Kraft getreten.

Schon wenige Tage nach Inkrafttreten der neuen StVo kündigte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) an, die von ihm unterzeichneten härteren Sanktionen wieder rückgängig zu machen. Die neue Diskussion über die StVo hängt nicht mit diesen Aussagen zusammen, sondern mit einem Formfehler.

Sind Fahrverbote wegen Formfehler unwirksam?

Sind Fahrverbote wegen dieses Formfehler nun unwirksam? Darüber haben andere Experten eine ganz andere Meinung als der ADAC, beispielsweise Jan Ginhold. Jan Ginhold ist Geschäftsführer und Betreiber der Webseite geblitzt.de. Man stimme dem ADAC zwar zu, „dass die Ermächtigungsgrundlage in der StVO-Novelle unvollständig zitiert sei. Wenn jedoch der Eindruck erweckt werde, „die Verordnung beziehungsweise die hieraus resultierenden Fahrverbote seien nun einfach so unwirksam oder ungültig, ist dies irreführend“, erklärt Ginhold. Nichtig sei es erst, wenn das Bundesverfassungsgericht sie für nicht erkläre. Ein solches Verfahren würde aber erfahrungsgemäß sehr lange dauern.

Bundesverkehrsministerium fordert Bundesländer auf, die alten Regelungen anzuwenden

Dementsprechend müssen Behörden und Gerichte bis zur Klärung der Folgen selbst über die Anwendung entscheiden. Das Bundesverkehrsministerium will aber unterschiedliche Regelungen verhindern und hat deshalb Bundesländer aufgefordert, die neuen Regelungen nicht anzuwenden.

Kein Freibrief für Raser!

Für den ADAC ist all das aber kein Freibrief für Raser. Dazu Gerhard Hillebrand: „Klar ist aber weiterhin – und das muss in aller Deutlichkeit unterstrichen werden –, Verkehrsvorschriften müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit unbedingt eingehalten werden. Es gibt auch in dieser Situation keinen Freibrief für Raser! Die Polizei kontrolliert und sanktioniert.“