Winterreifen in Deutschland: Ab wann müssen Autofahrer auf Winterreifen fahren und was ist dabei zu beachten? In unserem aktuellen Blogbeitrag klären wir auf.
„O bis O“, von Oktober bis Ostern. Viele Autofahrer vermuten hinter dieser einfachen Faustformel eine gesetzliche Regelung. Damit einhergehend glauben Autofahrer, dass sie verpflichtet sind, ab Oktober auf Winterreifen zu fahren. Doch tatsächlich gibt es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht, die an ein festes Datum angeknüpft ist. Stattdessen müssen bei winterlichen Verhältnissen Winterreifen aufgezogen worden sein. Das ist die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Sie gilt bei Glatteis, Schnee, Eis- oder Reifglätte. Somit ist die Faustformel O bis O lediglich ein grober Hinweis, der keinen direkten rechtlichen Hintergrund hat.
Winterreifen montieren: wann ist der richtige Zeitpunkt?
Wie bereits beschrieben, müssen die Winterreifen also bei Glatteis oder Schnee bereits montiert sein. Da ist es selbstverständlich nicht empfehlenswert, erst dann die Reifen für die kalte Jahreszeit zu montieren. Denn dann gilt bereits die situative Winterreifenpflicht. Dann müssen alle Radpositionen mit den richtigen Reifen beschmückt worden sein. Beim Pkw sind es also alle vier Räder. Um auf der sicheren Seite zu sein und Konsequenzen zu vermeiden, sollte die Faustformel von O bis O tatsächlich befolgt werden. Autofahrer sollten also bereits im Oktober auf Winterreifen umsteigen.
Ohne Winterreifen bei Glatteis fahren: Bußgeld und Punkt
Abgesehen von der Gefahr, die eine Fahrt auf Sommerreifen bei Glatteis mit sich bringt, wird auch der materielle Schaden groß ausfallen. So wird der einfache Verstoß mit einem Bußgeld geahndet. Die Höhe des Bußgeldes beträgt 60 Euro. Zusätzlich wird ein Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg eingetragen. Bei Behinderung von Dritten steigt das Bußgeld auf 80 Euro. Aber nicht nur der Fahrer haftet für einen solchen Verstoß. Auch der Halter ist dafür verantwortlich, dass das Auto ohne die richtige Bereifung fährt. Der Halter erhält 75 Euro Bußgeld und zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Die erforderliche Profiltiefe
Ein Winterreifen muss die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern haben. Experten empfehlen jedoch immer eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter. Der Reifen sollte außerdem nicht mehr als sechs Jahre alt sein, da Gummimischung dermaßen hart wird, dass der „Grip“ bei kühlen Temperaturen nachlässt.