Der deutsche Bundesrat hat sich gegen ein Tempolimit ausgesprochen. Der Umweltausschuss des Bundesrates hatte ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen vorgeschlagen.
Auch das Bundeskabinett hatte den Vorschlägen aus vergangenem Dezember zugestimmt. In der Abstimmung über die Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde dieser Vorschlag durch die Vertretungen der Länder aber nun abgelehnt.
Wir hatten bereits über die Details zum Tempolimit-Vorschlag berichtet. Diesen Beitrag können Sie hier nachlesen!
Wird es härtere Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen geben? Ein weiteres Diskussionsthema wird der Vorschlag über ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen sein. Entsprechende Vorschläge sorgten bereits für Wirbel. Jetzt ist der Bundesrat am Zug und wird voraussichtlich am Freitag über die Neufassung der Straßenverkehrsordnung abstimmen.
Der Bundesrat wird voraussichtlich an diesem Freitag über wichtige Änderungen in der Straßenverkehrordnung abstimmen. Dabei geht es um die Neufassung der Straßenverkehrsordnung.
Das Bundeskabinett hatte Vorschlägen des Verkehrsministeriums aus vergangenem Dezember zugestimmt. Jetzt muss sich der Bundesrat mit dem Gesetzesvorhaben befassen. Es gab schon zahlreiche Anträge zur Änderung und Ergänzung. Zu diesen Änderungsanträgen zählt beispielsweise die Verschärfung für Tempoverstöße. Einige Bundesländer wollen demnach Fahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts ab 21 km/h sowie außerorts mit 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot bestrafen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 16 km/h zu viel soll es einen Punkt in Flensburg geben.
Kommt der Tempolimit für Autobahnen?
Für viel mehr Wirbel wird aber der Vorschlag über ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen sorgen. Den Vertretern der Länder liegen Empfehlungen des Umweltausschusses des Bundesrates vor, in dem es um ein Tempolimit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen geht. „Ein allgemeines Tempolimit auf bundesdeutschen Autobahnen ist geeignet, zur Harmonisierung der europaweiten Verkehrsverhältnisse beizutragen, den Kraftstoffverbrauch sowie klimaschädliche Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen“, heißt es in der Begründung des Verkehrsausschusses.
Tempolimit: Was sagen die Bundesländer?
Doch die Entscheidung liegt nun bei den Bundesländern. Am Freitag (14.02.2020) soll über die Neufassung der Straßenverkehrsordnung und damit auch dem Tempolimit abgestimmt werden. Einige Bundesländer haben bereits deutlich gemacht, dass sie gegen den Vorschlag abstimmen werden. Dazu gehören Sachsen und Sachsen-Anhalt. Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer sagte MDR Aktuell: „Auch wir werden nicht für ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen stimmen. „
Auch aus Thüringen kommt kein positives Signal für ein Tempolimit. Der geschäftsführende Ministerpräsident Thüringens, Thomas Kemmerich (FDP), wird nicht an der Sitzung teilnehmen und sich damit der Stimme enthalten.
Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) wird erst in dieser Woche darüber abstimmen, wie sich das Land im Bundesrat in Sachen Tempolimit positionieren soll. Die Grünen fordern die schwarz-gelbe Koalition in NRW auf, sich bundesweit für einen Kurswechsel auszusprechen und fordern ein Modellversuch in NRW, wie die „Neue Westfälische“ berichtet. Bei diesem Versuch soll das Tempolimit erprobt werden. Zwei Jahre nach dem Beginn der Testphase soll dann das Unfallgeschehen und der CO2-Ausstoß ausgewertet werden.
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ADAC mit neutraler Position
Der ADAC hat indes erklärt, ein neutrales Verhalten zugrunde zu legen, weil die Mitglieder keine eindeutige Meinung hätten. In einer Umfrage von 2019 hätten sich 50 Prozent gegen ein Tempolimit und 45 Prozent dafür ausgesprochen. Außerdem seien die Wirkungen noch nicht weitgehend genug prognostiziert:
„Wichtig ist es, Grenzen und Möglichkeiten eines Tempolimits für die Verkehrssicherheit und den Klimaschutz genau zu untersuchen“, sagt Gerhard Hillebrand, ADAC Vizepräsident für Verkehr: „Insbesondere hinsichtlich der Wirkungen auf die Verkehrssicherheit liegen die heutigen Schätzungen noch weit auseinander. Deshalb ist es sinnvoll, eine wissenschaftliche Untersuchung unter Nutzung von Pilotstrecken einschließlich der Prüfung zeitlicher Differenzierungen anzustoßen.“
ADAC gegen Verschärfung des Bußgeldkataloges
Bezüglich der Verschärfung des Bußgeldkataloges hat der ADAC aber eine deutliche Meinung: „Das ist völlig unverhältnismäßig. Statt einzelne Verkehrsdelikte härter zu bestrafen, sollte der Bußgeldkatalog so überarbeitet werden, dass Strafen und Taten in einem nachvollziehbaren Verhältnis stehen“, so Hillebrand.
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